24 March 2026, 18:20

Brand in Umspannwerk der Deutschen Bahn: Kettenbagger setzt Oberleitung in Flammen

Feuerwehrfahrzeug vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Geländern, Pfeilern und einem Schornstein geparkt, umgeben von Absperrböcken, Gras, Bäumen und Laternenmästen, mit einigen Menschen und Hügeln im Hintergrund unter einem klaren blauen Himmel.

Brand in Umspannwerk der Deutschen Bahn: Kettenbagger setzt Oberleitung in Flammen

Brand in Umspannwerk der Deutschen Bahn in Ludwigsburg

Am Sonntagmittag brach in einem Umspannwerk der Deutschen Bahn in Ludwigsburg ein Feuer aus. Gegen 15:30 Uhr geriet ein Kettenbagger in der Nähe von Oberleitungen versehentlich in Brand. Verletzte gab es keine, doch der Brand verursachte erheblichen Sachschaden.

Das Feuer entstand, nachdem ein 36-jähriger Mitarbeiter den Bagger zu nah an eine Oberleitung des Umspannwerks herangeführt hatte. Durch den Kontakt entstand ein Funkenflug, der die Maschine in Brand setzte und die Stromleitung beschädigte. Zwar blieb das Umspannwerk selbst unversehrt, doch der Gesamtschaden beläuft sich auf geschätzte 200.000 Euro.

Die Lösch- und Bergungsarbeiten führten vorübergehend zu Behinderungen im Bahnverkehr. Die Deutsche Bahn, vertreten durch die DB InfraGO AG, organisierte Ersatzverkehre, darunter Schienenersatzbusse, um die Einschränkungen zu minimieren. Die beschädigte Leitung wird bis zur vollständigen Reparatur umgeleitet, sodass es für Fahrgäste keine weiteren Verspätungen geben sollte.

Der Fall wurde inzwischen an die Bundespolizei übergeben. Für weitere Auskünfte steht das Polizeipräsidium Ludwigsburg zur Verfügung.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Reparaturarbeiten an der beschädigten Oberleitung laufen bereits, und eine provisorische Umleitung ist eingerichtet. Der Bahnverkehr hat sich normalisiert, und mit langfristigen Beeinträchtigungen ist nicht zu rechnen. Die Unfalluntersuchung wird unter Federführung der Bundesbehörden fortgesetzt.

Quelle