BGH kippt VW-Vergleich: Ex-Vorstände Winterkorn und Stadler müssen zahlen
Hiltrud JockelBGH-Urteil: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss höhere persönliche Haftung tragen - BGH kippt VW-Vergleich: Ex-Vorstände Winterkorn und Stadler müssen zahlen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Vergleichsvereinbarung zwischen Volkswagen und seinen Versicherern für ungültig erklärt. Im Mittelpunkt des Urteils stehen Forderungen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal von 2015, der das Unternehmen rund 32 Milliarden Euro gekostet hat. Nun wird in einer neuen rechtlichen Prüfung geklärt, ob die ehemaligen Vorstände Martin Winterkorn und Rupert Stadler ihre finanziellen Verpflichtungen tragen können.
Der Abgasskandal, der weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge betraf, löste jahrelange juristische Auseinandersetzungen für Volkswagen aus. Auf der Hauptversammlung 2021 billigten die Aktionäre einen Vergleich, bei dem die Versicherung sich bereit erklärte, zusätzliche 270 Millionen Euro zu zahlen. Der BGH hat diese Entscheidung nun jedoch gekippt und den Vergleich als fehlerhaft eingestuft.
Die Tagesordnung der Versammlung machte nicht deutlich, dass der Verzicht auf Ansprüche alle aktuellen und ehemaligen Vorstandsmitglieder schützen sollte. Den Aktionären fehlten zudem zentrale Informationen zur finanziellen Situation von Winterkorn und Stadler – bekannt waren lediglich deren Einkommen, nicht jedoch ihr Vermögen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle muss nun prüfen, ob der Vorstand Fragen zur Zahlungsfähigkeit der beiden Männer korrekt beantwortet hat.
Winterkorn, der ehemalige VW-Chef, steht seit seinem Rücktritt 2015 unter erheblichem finanziellen Druck. 2023 einigte er sich mit Volkswagen auf einen Teilvergleich über eine 100-Millionen-Euro-Forderung und zahlte persönlich 11,2 Millionen Euro. Sein einst durch eine Abfindung von 28,6 Millionen Euro gestärktes Vermögen ist mittlerweile auf unter 50 Millionen Euro geschrumpft – bedingt durch Prozesskosten, gestrichene Boni und den Verkauf von Vermögenswerten. Stadler hingegen wurde im Rahmen desselben Vergleichs zur Zahlung von 4,1 Millionen Euro verpflichtet und erhielt 2023 eine Bewährungsstrafe, gegen die er jedoch noch in Berufung gegangen ist.
Der BGH wird Stadlers Fall zudem separat überprüfen. Beide Manager sehen sich weiterhin mit zivilrechtlichen Klagen in Deutschland und den USA konfrontiert; über neue unternehmerische Aktivitäten seit ihrem Ausscheiden bei Volkswagen ist nichts bekannt.
Die für ungültig erklärte Vergleichsvereinbarung zwingt Volkswagen nun zu einer Neuausrichtung seiner Rechtsstrategie. Im Fokus der OLG-Prüfung steht die Frage, ob die Aktionäre ausreichend informiert waren, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Vorstände zu beurteilen. Angesichts der bereits milliardenhohen Belastungen durch die Skandalfolgen bringt der Fall für das Unternehmen und seine ehemaligen Spitzenkräfte eine weitere Unsicherheitsebene mit sich.






