Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen
Hans-Herbert ReinhardtBayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Corona-Schnelltests zurückzahlen
Ein Testzentrum in Bayern muss wegen des Einsatzes nicht zugelassener Speichel-Schnelltests während der Pandemie rechtliche Konsequenzen tragen. Die Einrichtung, die im Auftrag des Landratsamts Dachau tätig war, wurde zur Rückzahlung von 95.000 Euro verurteilt, nachdem ein Gericht die angewandten Testmethoden für ungültig erklärt hatte.
Das Zentrum nahm im Dezember 2021 seinen Betrieb auf, nachdem es vom örtlichen Landratsamt beauftragt worden war. Bis März 2022 führte es Tests mit dem AT088/21-Speicheltest durch, der unter dem Namen „Saliva“ vermarktet wurde. Dieser Test war jedoch seit September 2021 nicht vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen.
Der Betreiber, der für die Einhaltung der regulatorischen Standards verantwortlich war, konnte nicht angeben, wie häufig der nicht genehmigte Speicheltest eingesetzt worden war. Dennoch ließ sich das Zentrum im März 2022 bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registrieren und setzte die Tests bis Mitte 2022 fort.
Im August 2023 erhielt der Betreiber die Aufforderung, die 95.000 Euro, die für die Testleistungen gezahlt worden waren, zurückzuerstatten. Das Verwaltungsgericht München wies später eine Klage des Betreibers gegen diese Entscheidung ab. Die Richter bestätigten, dass die erbrachten Leistungen aufgrund des Einsatzes eines nicht zugelassenen Tests nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.
Mit dem Urteil muss der Betreiber die vollen 95.000 Euro für den Testzeitraum zurückzahlen. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften im öffentlichen Gesundheitswesen – insbesondere bei Notfallmaßnahmen. Bisher wurden keine weiteren Berufungen angekündigt.






