Apotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Hiltrud JockelApotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Eine Apotheke in Hessen sieht sich mit der Forderung konfrontiert, fast 4.000 Euro zurückzuzahlen, nachdem eine Krankenkasse fehlende Chargennummern auf sieben Rezepten beanstandet hatte. Der Streit dreht sich um die IKK classic, die betroffene gesetzliche Krankenkasse, und die Easy Apotheke, die betont, alle Vorgaben für die betreffenden E-Rezepte korrekt eingehalten zu haben.
Der Apotheker Andreas Grünebaum wehrt sich nun gegen die Rückforderung – unterstützt vom Hessischen Apothekerverband (HAV). Ausgelöst wurde der Fall, als die IKK classic im Rahmen einer Routineprüfung der elektronischen Abrechnungsdaten sieben Rezepte identifizierte, bei denen die Chargennummern in den Unterlagen fehlten. Die Kasse argumentiert, dass es sich dabei um Abholbestellungen handele und nicht um Fehler in der Abwicklung durch die Apotheke.
Die Easy Apotheke widerspricht der Rückforderung vehement. Die Apotheke betont, dass ihr Lagerverwaltungssystem belege, dass alle Schritte für die E-Rezepte ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Um die Unstimmigkeit aufzuklären, arbeitet das Team nun mit seinem Softwareanbieter und dem Abrechnungszentrum zusammen, um nachzuvollziehen, warum die Chargennummern nicht in den übermittelten Daten erschienen sind.
Grünebaum hat offiziell Widerspruch gegen die Rückzahlungsforderung eingelegt. Der Hessische Apothekerverband unterstützt seinen Fall und stellt die Interpretation der fehlenden Daten durch die Krankenkasse infrage. Die Entscheidung über den Widerspruch wird darüber entscheiden, ob die Easy Apotheke die 4.000 Euro tatsächlich zurückzahlen muss. Sollte die Rückforderung Bestand haben, könnte dies einen Präzedenzfall für die Handhabung ähnlicher Abrechnungsdifferenzen in Zukunft schaffen. Die Apotheke und ihre Softwarepartner suchen weiterhin nach der technischen Ursache für die fehlenden Chargennummern.






