42-Jähriger in U-Haft: Verdacht auf gewerbsmäßige Geldfälschung in Zweibrücken
Sepp Kraushaar42-Jähriger in U-Haft: Verdacht auf gewerbsmäßige Geldfälschung in Zweibrücken
Ein 42-jähriger Iraker ist wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Geldfälschung in großem Stil in Untersuchungshaft genommen worden. Die Festnahme erfolgte am 4. Juni 2025, nachdem die Behörden ihn mit der Verbreitung gefälschter Banknoten im Wert von mehreren tausend Euro in Verbindung gebracht hatten. Die Ermittlungen in dem Fall dauern noch an.
Der Beschuldigte wurde auf der Gottlieb-Daimler-Brücke in Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) vorläufig festgenommen. Laut Polizei soll er sich gefälschtes Geld beschafft haben, um es als echtes in Umlauf zu bringen. An zwei getrennten Tagen – dem 16. Mai 2025 und dem 4. Juni 2025 – habe er insgesamt 13.550 Euro in Falschgeld weitergegeben.
Nach seiner Festnahme wurde der Mann dem Ermittlungsrichter am Landgericht Mannheim vorgeführt. Ein Haftbefehl wurde erlassen und sofort vollstreckt, woraufhin er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (Direktion Heidelberg) führen die Ermittlungen fort.
Der Fall ist Teil umfassenderer Ermittlungsmaßnahmen in der Region. Im Rahmen einer separaten, aber damit zusammenhängenden Aktion wurden am 17. März 2026 sieben Personen in der Mannheimer Innenstadt wegen des Verdachts auf Drogenhandel vorläufig festgenommen. Sie wurden am Folgetag in Untersuchungshaft genommen; auch diese Ermittlungen laufen noch.
Der Beschuldigte bleibt bis zum Abschluss der Ermittlungen zur Fälschungsaffäre in Haft. Bei einer Verurteilung drohen ihm nach deutschem Recht erhebliche Strafen wegen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Ordnung. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden, die organisierte Kriminalität in der Region zu bekämpfen.






